Einbürgerungen

Haupt- und Personalverwaltung

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Nadine Kiendl
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Telefon: (06071) 9702-29

 

 

Einbürgerung bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer verliehen wird. Eine Einbürgerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss beantragt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Urkunde über die Einbürgerung bei der Wohngemeinde ausgehändigt.

 

Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt (StAG).

 

Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag stellen möchten, so bitten wir Sie zu einem persönlichen Gespräch im Rathaus vorbeizukommen. In dem Gespräch werden die Voraussetzungen und Ihre vorzulegenden Unterlagen besprochen. Hierfür bringen Sie für jeden in Frage kommenden Antragssteller den Ausweis und Aufenthaltstitel mit.

 

Der Einbürgerungsantrag ist bei der Einbürgerungsstelle der Gemeinde Groß-Zimmern abzugeben. Die zuständige Entscheidungsbehörde für Ihren Einbürgerungsantrag ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Kosten für eine Einbürgerung betragen pro Person 255,00 €. Für mit einzubürgernde Kinder betragen die Kosten 51,00 €.

 

Folgende Voraussetzungen müssen im Regelfall erfüllt sein:

Ø  Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis

Ø  mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Inland

Ø  Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe)

Ø  ausreichende Deutschkenntnisse

Ø  in der Regel keine Mehrstaatigkeit (Ausnahme bei EU-Bürgern und Schweizern)

Ø  kein strafbares Verhalten

Ø  Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Ø  Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“)

 

Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Innenministeriums (www.hmdi.hessen.de) unter der Rubrik Bürger& Staat/Einbürgerung

aktualisiert am: 03.12.2012 von: Webmaster
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