Laut Schreiben des Hessischen Sozialministers bleiben die Kitas geöffnet. In einem Elternbrief des Hessischen Ministeriums für Soziales wird den Eltern nahegelegt, wenn möglich, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Alle Kinder die nicht zuhause betreut werden können haben das Recht auf eine Betreuung in den Kitas. Es gibt für die Kitas kein Betretungsverbot. Jedoch sind die hierfür herausgegebenen Hygienevorschriften und der Hygienplan des Landes Hessen im Umgang mit Krankheits- und Erkältungsymptomen bei Kindern und Jugendlichen
in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen zu beachten.
Die Kindertagestätten werden Listen der Kinder führen, welche die Kitas in der Zeit vom 16.12.2020 bis 19. Februar 2021 besuchen.
Ab dem 22. Februar sollen alle Kinder Zugang zur Kindertagesbetreuung erhalten. Gleichzeitig werden Eltern gebeten, die Kindertagesbetreuung weiterhin zurückhaltend zu nutzen und eventuellen Einschränkungen des Betreuungsangebots, die in den Einrichtungen und Tagespflegestellen erforderlich sind, um wirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzepte umzusetzen, mit Verständnis zu begegnen.
Hier geht es zu allen weiteren Informationen die in Hessen ab dem 22. Februar 2021 gelten