Die Gemeinde Groß-Zimmern ist eine familienfreundliche Kommune und möchte der
außergewöhnlichen Zeit der Pandemie, die für alle Beteiligten mit besonderen Belastungen verbunden ist, Rechnung tragen. Deshalb wurde jetzt eine Lösung zur Entlastung für alle Familien gefunden, deren Kinder eine kommunale Tageseinrichtung der Gersprenzgemeinde besuchen.
So haben Eltern, deren Kinder im Januar, nicht mehr als fünfmal eine gemeindliche Kita besucht haben, im Februar die Möglichkeit, die bereits für den Monat Januar von der Kassenverwaltung eingezogenen Kitagebühren sowie das Mittagessengeld, per Antrag, zurückzufordern.
Dasselbe gilt im März für den Monat Februar, da der Kitabeitrag für den Monat Februar unter Einhaltung der satzungsgemäßen Bestimmungen, fristgemäß abgebucht wird. Eine Beitragspflicht bleibt somit zunächst erhalten und die Gemeindeverwaltung bittet alle Selbstzahler die anfallenden Gebühren weiter zu zahlen und ihren Dauerauftrag nicht zu stoppen.
Der Antrag zur Rückerstattung ist in allen gemeindlichen Kindertagesstätten erhältlich und steht hier zum Download zur Verfügung. Eine Unterschrift seitens der Eltern und der KiTa ist zwingend erforderlich. Sobald der vollständige Antrag der Gemeindekasse vorliegt, erfolgt eine zeitnahe Rückerstattung der Beiträge.
Die weitere Vorgehensweise für den Monat März 2021 wird rechtzeitig zu den dann gültigen Rahmenbedingungen bekannt gegeben.
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