Zur Entstehung und Chronologie DER Katzengrabenrenaturierung
Die EU-WRRL verpflichtet alle Kommunen ihre Gewässer bis 2015 in einen besseren Zustand zu versetzen und die Durchgängigkeit für die Fischwanderung zu ermöglichen.
Der Katzengraben wurde vermutlich in der Zeit um 1920 für die Gersprenz als Hochwasserentlastung angelegt. Die Fließstrecke ist vollständig mit Wasserbausteinen ausgebaut. in den Sommermonaten führt er sowenig Wasser, daß eine Fischwanderung zwischen den Wasserbausteinen nicht möglich ist. Andererseits ist der Katzengraben als Umgehungsgraben die einzige Möglichkeit, um die Fischdurchgängigkeit herzustellen.
Die Wehranlagen von Ober- und Untermühle verhindern die Fischdurchgängigkeit. Durch fehlende Grundstücke im Seitenbereich ist daher der Bau z.B. einer Fischaufstiegsanlage (FAA) nicht möglich.
Aus diesen Gründen wurde auf Initiative des Umweltamtes am 30.9.2002 Herr Günther Schmidt vom Regierungspräsidium Darmstadt eingeladen, um dem Gemeindevorstand das Projekt der Katzengrabenrenaturierung mit Fischdurchgängigkeit vorzustellen. Der GV beschloss am 11.6.2003 einen Förderantrag über 380.000,00 € beim RP zu stellen, um in der 1.Tranche die Grundstücke am Katzengraben von der nördlichen Gemarkungsgrenze bis zum Leo-Steg/ Hans-Geiß-Weg anzukaufen.
Am 30.6.2003 wurde der Förderantrag gestellt, der am 11.8.2005 wegen Ergänzungen wiederholt gestellt werden mußte. Am 22.12.2006 ging der Förderbescheid aus dem Landesprogramm „Naturnahe Gewässer“ über 328.810,00€ bei der Gemeinde ein.