Anbau Feuerwehrhaus Groß-Zimmern
Für den An- und Umbau am Feuerwehrgerätehaus in Groß-Zimmern wurden weitere Fachplanungen vergeben. Der Bereich Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen wird vom Büro PROtechPLAN zum Preis von 38.500,- EUR beplant. Den Auftrag für die Elektroplanung ging an das Büro Tiede zum Preis von 38.500,- EUR. Architekt und Planungsbüros arbeiten nun zügig an den Einzelplanungen weiter. Ihre Ergebnisse werden zu gegebener Zeit der Feuerwehr und den gemeindlichen Gremien vorgestellt.
Anbau Jugendzentrum
Aus dem Förderprogramm „Integration im Quartier“ stehen Mittel für einen Anbau des Jugendzentrums bereit. Mit den Mitarbeitern der Kinder- und Jugendförderung wurde ein Raumbedarfsprogramm entwickelt, dass nun in verschiedenen Schritten umgesetzt werden soll. Das JUZ mit seinem großen Angebot für Kinder und Jugendliche benötigt vier zusätzliche Räume mit einer Grundfläche von rund 100m². Die vorhandene Freifläche auf dem JUZ-Gelände ist dafür ausreichend. Hierfür ist aber eine kleine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Hierzu wird der Gemeindevertretung nach vor den Sommerferien ein entsprechender Antrag vorgelegt. Insgesamt stehen für das Projekt 365.000,- EUR zur Verfügung.
Straßenendausbau „Hinter dem Schlädchen“ und „Johannes-Held-Straße“
Für 2021 findet der planmäßige Ausbau der beiden Straßen im Neubaugebiet Hinter dem Schlädchen statt. Auf den Fahrbahnen wird in diesem Zuge die Asphaltdeckschicht hergestellt. Die Stichstraßen bzw. Sackgassen und Gehwege erhalten eine Pflasterdecke so wie es in der Ausführungsplanung 2015 beschlossen wurde. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wurde über die Hessische Ausschreibungsdatenbank vorgenommen. Die Bauausführung erfolgt wegen der Erreichbarkeit der Anlieger zu ihren Grundstücken in neun bis zehn Bauabschnitten.
Sanierung des Parkplatzes Angelgartenstraße sowie Rad- und Fußweg zwischen Angelgartenstraße und Dresdener Straße
Die Vorbereitungen hierzu sind angelaufen, ein Planungsbüro wurde ausgesucht und könnte mit der Planung beginnen. Da im Rahmen der Haushaltsberatung aber ein Sperrvermerk über die Haushaltsstelle gelegt wurde, kann dieser nur von der Gemeindevertretung per Beschluss aufgehoben werden. Danach kann der Gemeindevorstand den Planungsauftrag vergeben.