Corona-Virus

Coronavirus

3G-Regelungen entfallen

Zugangsregelungen für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Groß-Zimmern

Aufgrund der Neuordnung der Corona-Schutzverordnungen entfallen in allen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Groß-Zimmern (Rathaus, Kulturzentrum Glöckelchen, Jugendzentrum, Mehrzweckhalle, Hallenbad) die 3G-Regelungen und somit auch die dort durchgeführten Kontrollen. 

Bürgerbus

Zum Schutz der ehrenamtlich tätigen Fahrer*innen, gilt bei den Fahrten mit dem Bürgerbus die 2G-Regelung. Die Nutzer des Bürgerbusses werden gebeten bei der Anmeldung ihren Impfstatus mitzuteilen oder ob sie genesen sind. Während der Fahrt mit dem Bürgerbus gilt die Pflicht eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen.

Hallenbad

Ab Dienstag dem 5. April wird der öffentliche Badebetrieb im Hallenbad der Gemeinde Groß-Zimmern erweitert.

Es gelten ab dem 05. April folgende Öffnungszeiten:

Dienstags, mittwochs und freitags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Donnerstag Ruhetag. Samstag und Sonntag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Corona-Regeln zur Durchführung von Bestattungen                                                                                                       

In den Trauerhallen in Groß- und Klein-Zimmern stehen ab sofort wieder alle Sitzplätze zur Verfügung. Dies sind in Groß-Zimmern 132 und in Klein-Zimmern 38. Verpflichtend hierbei ist, dass in den Trauerhallen eine FFP2 Maske getragen wird, keine Abnahme am Platz! Diese Kontrolle ist durch die Bestatter durchzuführen. Selbstverständlich können die Trauergäste auch vor den Hallen Abschied nehmen, hierbei besteht keine Maskenpflicht. Auf das Singen wird aktuell noch verzichtet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.