Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Allgemeinverfügung über die Einschränkungen der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Auf Grund der zu beobachtenden aktuellen Entwicklung und Wetterprognosen
wird nach sorgfältiger Abwägung der vorliegenden Daten eine Einschränkung
der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf Grundlage des Ei100
Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und ein Appell zum sorgsamen Umgang mit
Trinkwasser für angemessen und erforderlich gehalten. Dies haben wir innerhalb
unseres Hauses auf dem Weg gebracht und wollen Sie vorab hierüber in
Kenntnis setzen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich für Rückfragen
oder zur Unterstützung in kritischen Fällen gerne zur Verfügung.
Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs wird für alle Oberflächenqewässer
im Landkreis Darmstadt-Dieburg verboten, um die Funktions- und
Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes
und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Von den Verboten ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen im Sinne des Gemeingebrauchs nach Ei25 WHG' sowie zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) zur Entnahme oder Nutzung der Fließgewässer.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch uns stichprobenartig sowie bei entsprechenden Hinweisen überwacht.