Wappen der Stadt Groß-Zimmern

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Allgemeinverfügung über die Einschränkungen der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Darmstadt-Dieburg


Auf Grund der zu beobachtenden aktuellen Entwicklung und Wetterprognosen

wird nach sorgfältiger Abwägung der vorliegenden Daten eine Einschränkung

der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf Grundlage des Ei100

Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und ein Appell zum sorgsamen Umgang mit

Trinkwasser für angemessen und erforderlich gehalten. Dies haben wir innerhalb

unseres Hauses auf dem Weg gebracht und wollen Sie vorab hierüber in

Kenntnis setzen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich für Rückfragen

oder zur Unterstützung in kritischen Fällen gerne zur Verfügung.

 

Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs wird für alle Oberflächenqewässer

im Landkreis Darmstadt-Dieburg verboten, um die Funktions- und

Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes

und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.

 

Von den Verboten ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen im Sinne des Gemeingebrauchs nach Ei25 WHG' sowie zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) zur Entnahme oder Nutzung der Fließgewässer.

 

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch uns stichprobenartig sowie bei entsprechenden Hinweisen überwacht.