Hundesteuer - Hund abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Groß-Zimmern

    Bitte nutzen Sie zur Abmeldung Ihres Hundes das entsprechende Online-Verfahren. Dieses finden Sie im Online-Rathaus im Bereich Finanz- und Steuerverwaltung.

  • Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Groß-Zimmern

    Sofern die Hundehaltung endet oder die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung entfallen, ist dies der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. 

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Groß-Zimmern
  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

  • Bemerkungen

    Siehe auch

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Groß-Zimmern

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An wen muss ich mich wenden?

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende