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Archiv Presseartikel

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Zuschuss zur Anschaffung eines Spielgerätes an die Evangelische Kirchengemeinde

Seit einigen Jahren fehlt ein großes Außenspielgerät in der Evang. Kita im Otzbergring.
Für die Neuanschaffung gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 50% der Anschaffungskosten mit 7.000,- EUR.


Erhöhung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Groß-Zimmern ab August 2021

Die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Groß-Zimmern sieht eine jährliche Erhöhung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Groß-Zimmern vor. Die Erhöhung erfolgt grundsätzlich immer zum 01. August eines Jahres.

Um dem Anspruch als familienfreundliche Kommune weiterhin bestmöglich gerecht zu werden, hat die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass es in diesem Jahr keine Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01. August geben wird. Die aktuelle Höhe der Kostenbeiträge bleibt demnach erhalten und entsprechend dem gebuchten Betreuungsmodell, gemäß der gültigen Kostenbeitragssatzung, fällig.

Kostenbeiträge für den Monat April 2021 und Mai 2021 für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Groß-Zimmern

Mit einem Elternbrief vom 29.03.2021 informierte der Gemeindevorstand Groß-Zimmern über seinen Beschluss, dass es ab April 2021 keine Ausnahmeregelung bezüglich der Beitragsregelung gebe. Diese Entscheidung wurde nunmehr revidiert. Für den Monat April 2021 gilt somit rückwirkend folgende Beitragsregelung: Die Beitragsregelung aus den Monaten Januar 2021 bis März 2021 wird wieder aufgegriffen, d. h. wer das
Betreuungsangebot an maximal 5 Tagen genutzt hat, erhält auf Antrag eine vollumfängliche Beitrags- und Mittagessensgelderstattung. Die Eltern, die mit Rücksicht auf den Appell der hessischen Landesregierung, familiäre Lösungen gefunden haben ihr Kind nur am Vormittag betreuen zu lassen, obwohl ein Tagesstättenplatz gebucht ist, und deren Kinder somit kein Mittagessen in Anspruch genommen haben, erhalten eine vollumfängliche Erstattung des Mittagessensgeldes. Für den Monat Mai 2021 gilt folgende Beitragsregelung:
Die Kostenbeiträge werden zunächst, entsprechend dem gebuchten Betreuungsmodell, gemäß der gültigen Kostenbeitragssatzung fällig. Auf Antrag kann eine vollumfängliche Erstattung des Beitrages und Mittagessensgeldes erfolgen, sofern eine Betreuung an maximal 5 Tagen im Mai 2021 erfolgt. Auch im Mai 2021 hat die für April 2021 neu geschaffene familienfreundliche Regelung, dass kein Mittagessen bezahlt werden muss, sofern es nicht in Anspruch genommen wird, Bestand. Einen Antrag auf Erstattung erhalten Sie direkt in den Einrichtungen. Die Anträge können frühestens im Folgemonat gestellt werden. Die Anträge sind von den Eltern und der KiTa-Leitung zu unterschreiben und werden zeitnah von der Gemeindekasse weiterbearbeitet.
Bitte bedenken Sie bei der Entscheidung, ob Sie das Betreuungsangebot nutzen, dass der seitens der hessischen Landesregierung ausgesprochene Appell, die Einrichtungen zurückhaltend zu nutzen, weiterhin besteht. Oberste Priorität hat dabei auch weiterhin der Gesundheitsschutz aller.