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Für Neubürger

Für Neubürger

Was ist bei einem Umzug alles zu tun?

Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde

Die Meldung muss bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde / Stadtverwaltung) vorgenommen werden.

  • Bei Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung bei der früheren Gemeinde nicht mehr erforderlich; es genügt die Anmeldung innerhalb einer Woche beim Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde.
  • Bei Umzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist eine Abmeldung erforderlich.
  • Erfolgt ein Umzug innerhalb einer Gemeinde genügt die Ummeldung (gelbes Formular), Meldefrist: 1 Woche.

Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden.

Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas) verständigen

Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen lassen.

Hunde an- bzw. abmelden

Bei jedem Umzug sind Hunde bei der Steuerverwaltung (Konstantin Schmidt - Rathaus - Zimmer 01.012/1.OG) an- bzw. abzumelden.

Eigentümer-Wohnortwechsel

Zieht ein(e) Eigentümer(in) eines Grundstückes um, ist der Wohnungswechsel der Steuerverwaltung          (Konstantin Schmidt - Rathaus - Zimmer 01.012/1.OG) mitzuteilen.

Gewerbetreibende - An- / Abmeldung von Betrieben

Gewerbetreibende, die umziehen, sollten sich mit dem Ordnungsamt (Christiane Kapp - Rathaus - Zimmer 006/EG) in Verbindung setzen.

Kraftfahrzeug ummelden

  • Erfolgt Ihr Umzug innerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg, ist Ihr Fahrzeug nur umzumelden. Die Ummeldung können Sie schon bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro vornehmen lassen (Personalausweis und Fahrzeugschein sind vorzulegen).
    Unter Vorlage des Personalausweises mit neuer Adresse sowie des Fahrzeugscheines ist die Ummeldung auch bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes in Dieburg, Groß-Umstadt (Umstadtbüro) und Ober-Ramstadt möglich.
     
  • Ziehen Sie aus einer Kommune außerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu, muss das Fahrzeug neu zugelassen werden.
    Bei Neuzulassung muss die Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorgelegt und eine Abbuchungs- Einverständniserklärung abgeben werden.

Bei An- oder Ummeldungen durch Dritte müssen diese eine Vollmacht des Halters vorlegen.

Nach Abmeldung oder Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter wird zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet.

Versicherungen in Kenntnis setzen

Die Adressenänderung am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsschein- Nummer anzeigen.

Nachsendeantrag bei der Post stellen

Der Nachsendeantrag sollte vor dem 1. Nachsendetag vorliegen.

Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle sowie Zeitungen und Zeitschriften verständigen

Die Adresse der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet:

Gebühreneinzugszentrale
Postfach 110363
50403 Köln

Tel.: 01805 - 016565
Fax: 01805 - 510700

Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften:

Einen "Antrag auf Anschriftenänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen.

Frist: 1 Woche vor dem Umzug

Zeitungen und Zeitschriften, die bisher von Zeitungsträgern ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden.

Finanzamt, Bankverbindungen, Postscheckamt, Kindergeldstelle und ähnliches benachrichtigen

Adressenänderung grundsätzlich schriftlich anzeigen.

Wichtig bei Bankverbindungen:
evtl. Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.

Telefongesellschaft rechtzeitig informieren

Den Telefonanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen. Bei dieser Gelegenheit können Sie der Telefongesellschaft mitteilen:

  • Ob der Wohnungsnachfolger den bisherigen Anschluss übernehmen will.
  • Ob in der neuen Wohnung (genaue Adresse angeben) ein Telefonanschluss gewünscht wird.

Kinder von der Schule rechtzeitig abmelden

Sie sollten Erkundigungen einziehen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt.

Regelmäßige Lieferungen abbestellen (z.B. Getränke)

Die Lieferanten sollten Ihnen bekannt sein.

Genügen Ihnen die Hinweise auf dieser Seite nicht, so finden Sie unter den Leistungen von A-Z eine Fülle von Stichworten. Wenden Sie sich bitte an die angebotene Stelle in der Verwaltung oder an die jeweilige Einrichtung.

Denken sie bitte an die Öffnungszeiten. Die Gemeindeverwaltung ist nicht ganztägig für den Publikumsverkehr geöffnet.