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Friedhofsordnung

Hunde müssen draußen bleiben


Die Friedhöfe sind ein Ort der Ruhe, der Trauer und Besinnung. Nicht jedem Besucher der Trauerstätten ist dies allerdings bewusst. So erreichen die Gemeindeverwaltung, immer wieder mal Beschwerde,  dass Hunde mitgenommen oder die Wege mit dem Fahrrad befahren werden. Dies empfinden  zahlreiche Friedhofsbesucher als sehr störend. In der Friedhofssatzung der Gemeinde Groß-Zimmern ist jedoch klar geregelt, dass folgende Verhaltensweisen nicht gestattet sind:

  • Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.
  • Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten.
  • An Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen.
  • Ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren.
  • Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von
    Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, sowie Informationsschriften der
    Friedhofsverwaltung.
  • Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.
  • Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen.
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
  • Rauchen und Lärmen

Um einen störungsfreien Betrieb des Friedhofes einzuhalten bittet das Ordnungsamt der Gemeinde Groß-Zimmern die Friedhofsordnung einzuhalten