Jugendrat

Jugendrat

Groß-Zimmern bekommt einen Jugendrat

Informieren. Bewerben. Mitgestalten.

Bereits beim TeenTalk im letzten Jahr hatte Bürgermeister Mark Pullmann über das Thema Jugendrat gesprochen. Seitdem wurde auf seine Initiative hin die Grundlage dafür geschaffen, so dass die Gemeindevertretung Groß-Zimmern in diesem Jahr entschied: Es wird einen Jugendrat geben! Denn junge Menschen wollen mitreden, mitgestalten und als Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden.

Informationen für Schülerinnen und Schüler
Am Dienstag, den 17. Juni 2025, können sich die Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule in der zweiten großen Pause am Infostand in der Pausenhalle informieren. Dort stehen Bürgermeister Mark Pullmann und Sandra Bruckmann von der Kinder- und Jugendförderung für Fragen bereit.

Informationen für Eltern und Jugendliche
Am Mittwoch, den 25. Juni 2025, um 18 Uhr, findet eine Infoveranstaltung im Sitzungssaal im 3. Stock des Rathauses statt. Bürgermeister Mark Pullmann lädt hierzu herzlich ein. Es wird erklärt, wie der Jugendrat funktioniert und wie die Wahl abläuft. Hier gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Was ist der Jugendrat?
Der Jugendrat ist für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Er gibt jungen Menschen die Möglichkeit, bei wichtigen Themen mitzureden und eigene Ideen einzubringen. Erwachsene verstehen viele Dinge besser, aber Jugendliche bringen dafür oft frische Ideen, Kreativität und Begeisterung mit. Deshalb sollen ihre Meinungen gehört werden – sie wissen am besten, was sie brauchen.

Demokratie lernen und mitgestalten
Der Jugendrat hilft dabei, demokratische Erfahrungen zu sammeln. Denn: Demokratie muss man auch üben. Die Jugendlichen erhalten sogar ein eigenes Budget. 

So wird der Jugendrat gebildet
Der Jugendrat besteht aus mindestens 4, höchstens 15 Jugendlichen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Groß-Zimmern haben. Der Jugendrat wird immer für 2 Jahre gewählt. Die Wahlbewerbungen/Wahlvorschläge müssen bis zum 21. Juli 2025 um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern, Rathaus 2.OG, Zimmer 004 eingereicht werden. Wenn sich mehr als 15 Bewerber finden, wird gewählt. Die Wahl findet am 1. September 2025 zwischen 8 und 18 Uhr statt.

Die erste Sitzung des Jugendrates findet am Mittwoch, den 24. September 2025, um 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Erdgeschoss des Rathauses statt.

Bewerbungen für den Jugendrat
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl abgegeben werden und müssen spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag schriftlich bei der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern eingegangen sein. Minderjährige Bewerber müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beifügen.

Die Bewerbung muss enthalten:

a.     Vor- und Nachname

b.    Anschrift

c.     Geburtsdatum

d.    Schule oder Berufsbezeichnung/ Ausbildung

e.     eigenhändige Unterschrift

Bei einer Kandidatur von weniger als 15, aber mindestens 4 zugelassenen Bewerbern, wird keine Wahl durchgeführt. In diesem Fall werden alle zugelassenen Bewerber in den Jugendrat berufen. Sollte die Anzahl von mindestens 4 zugelassenen Bewerbern nicht erreicht werden, wird keine Wahl durchgeführt. In diesem Fall ruft der Bürgermeister erneut zur Wahl auf. Scheitert bei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen die Wahl des Jugendrates, findet keine weitere Wahl statt.

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlbewerbungen / Wahlvorschlägen für die Jugendratswahl, der Satzung des Jugendrates und zum Download Bewerbung und Einverständis der Eltern für die Minderjährigen gelangen Sie über die entsprechenden Link-Buttons weiter unten.

Fragen oder Anliegen zum Jugendrat?
Schreiben Sie gerne an: jugendrat@gross-zimmern.de