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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung Grundsteuer 2026


Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026

In der Sitzung vom 01.04.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern den Haushalt 2026 sowie die darin enthaltenen Hebesätze der Grundsteuer A (i. H. v. 435,04 %) und der Grundsteuer B (i. H. v. 454,16 %) beschlossen.

Es ist keine Änderung eingetreten. Deshalb verzichtet die Verwaltung auf die Versendung von Bescheiden über die Grundsteuer für das Jahr 2026.

Für alle Grundstücke, bei denen sich die Bemessungsgrundlage (Messbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.

Dies erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch diese öffentliche Bekanntmachung.

Die Zahlung der Grundsteuer 2026 ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.

Für Steuerpflichtige, die auf eigenen Antrag die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes), wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern Widerspruch erhoben werden.

Hinweis:

Die Einlegung des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Die festgesetzte Steuer ist daher auch dann zunächst zu entrichten, wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, Widerspruch einzulegen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern
Mark Pullmann, Bürgermeister