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Rathaus

Das Bürgerbüro informiert


Zum 7. Februar 2026 ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Änderungen betreffen insbesondere Gebührenanpassungen sowie Verfahrensregelungen im Ausweis- und Passwesen. Die Anpassungen wurden vom Bund beschlossen und gelten bundesweit einheitlich.

Anpassung der Gebühren

Angesichts gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den Personalausweisbehörden wurden die Gebühren neu festgesetzt, um eine kostendeckende Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt nun 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren. Die Gebühren für Reisepässe bleiben bei 70,00 Euro.

Erleichterungen bei Personalausweisen für Kinder unter zehn Jahren

Für Kinder unter zehn Jahren wurden Verfahrensvereinfachungen beschlossen. Bei der Beantragung eines Personalausweises werden künftig – voraussichtlich ab 1. Mai 2026 – keine PIN und PUK mehr ausgegeben.

Hintergrund ist, dass die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) erst ab dem 16. Lebensjahr aktiviert werden kann. Da der Personalausweis für unter Zehnjährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren hat, kann diese Funktion während der gesamten Laufzeit nicht genutzt werden. Die Änderung trägt somit zur Verwaltungsvereinfachung bei.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD)

Der PRSD mit Bezahlfunktion steht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeitet derzeit an einer volldigitalen Lösung. Vorgesehen ist, den Dienst übergangsweise voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 für einen befristeten Zeitraum wieder kostenfrei anzubieten. Zusätzlich wird geprüft, ob ergänzende Angebote zur PIN-Rücksetzung – neben der weiterhin möglichen Rücksetzung vor Ort im Bürgeramt – geschaffen werden können.

Service im Bürgerbüro Groß-Zimmern

Im Bürgerbüro Groß-Zimmern können biometrische Passfotos direkt vor Ort erstellt werden. Die Kosten für ein im Bürgerbüro gefertigtes biometrisches Lichtbild betragen bundeseinheitlich 6,00 Euro und werden zusätzlich zur jeweiligen Dokumentengebühr erhoben.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.