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Rathaus

Hinweis der Finanzabteilung


Die Finanzabteilung der Gemeinde Groß-Zimmern erinnert Sie hiermit an die Termine für die Grundsteuerzahlung am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November diesen Jahres.

In der Sitzung vom 1. April 2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern den Haushalt 2026 sowie die darin enthaltenen Hebesätze der Grundsteuer A (i. H. v. 435,04 %) und der Grundsteuer B (i. H. v. 454,16 %) beschlossen. Da keine Änderung eingetreten ist, verzichtet die Verwaltung auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026. Für alle Grundstücke, bei denen sich die Bemessungsgrundlage (Messbeträge) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. Dies erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch die öffentliche Bekanntmachung vom 15. Januar 2026 im „Zimmner Bläädsche“ und unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Gemeinde Groß-Zimmern. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Zahlung der Grundsteuer 2026 ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig.

Für Steuerpflichtige, die auf eigenen Antrag die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes), wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig.