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Information für Hundehaltende


Bei den täglichen Gassirunden zwischen 1. März und 30. Juni müssen wie jedes Jahr die Hunde an die Leine – zum Schutz der Jungtiere in Wald und Feld. Dabei darf die Leine maximal 10 Meter lang sein.

Für das gesamte Gemarkungsgebiet der Gemeinde Groß-Zimmern gilt diese Verordnung, die in der Satzung „Leinenzwang Brut- und Setzzeit“ der Gemeinde Groß-Zimmern geregelt ist. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht oder das Verwenden einer Leine länger als 10 Meter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.