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Rathaus

Informationen zur Kommunalwahl 2026


Nutzen Sie 2026 Ihr demokratisches Recht und wählen Sie für Ihren Ort die Gemeindevertretung, den Ortsbeirat sowie den Kreistag für die nächsten 5 Jahre. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Hessinnen und Hessen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds der Europäischen Union. Wahlberechtigte müssen ihren (Haupt-)Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde haben, in dem die Wahl stattfindet. Wahlsonntag ist der 15. März 2026. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet: Mehrzweckhalle Groß-Zimmern, KITA Semder Pfad in Klein-Zimmern. Hier können Sie gegen Vorlage von Wahlbenachrichtigung und gültigem Personalausweis Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln setzen.

Sollten Sie sich für Briefwahl entscheiden, ist der unkomplizierteste Weg, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, online über die Homepage der Gemeinde Groß-Zimmern: www.gross-zimmern.de – auch schon bevor Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten.

Im Zeitraum vom 2. Februar 2026 (00:00 Uhr) bis einschließlich 10. März 2026 (23:59 Uhr) steht der online-Service zur Verfügung. Für die Beantragung ist es lediglich notwendig, Ihren Namen und Ihre Adresse einzutragen. Die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen erfolgt innerhalb der nächsten Tage postalisch. Über diesen Antragsweg erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bequemer und schneller als mit dem Antrag, den Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung erhalten. Diesen müssen Sie entweder persönlich oder postalisch zum Rathaus senden (Briefkasten der Deutschen Post oder Rathausbriefkasten).

Für Ihre Briefwahl können Sie auch die Wahlkabine im Bürgerbüro nutzen.

Wichtige Hinweise

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler liegt, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief pünktlich bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, beim Wahlamt (Rathaus, Rathausplatz 1) eingeht. Das Wahlamt unterstützt Sie natürlich bestmöglich, kann verspätet eingehende Unterlagen aber nicht berücksichtigen.