Öffentliche Bekanntmachung
12. Änderung des Flächennutzungsplans, Klein Zimmern, Flur 1, Flurstück 263
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Am 12.05.2026 wurden der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Gemeindevertretung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen, wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung in der Zeit vom Montag, den 08.06.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 08.07.2026 bei der Gemeindeverwaltung Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern Zimmer Nr. 13 (1. OG – Bauverwaltung) zu jedermanns Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt während folgender Dienststunden: montags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 11:30 Uhr, montags von 13.00 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs von 15.00 bis 18.00. Die Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Groß-Zimmern unter: www.gross-zimmern.de → Rathaus/Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen beim Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 263 in der Flur 1 der Gemarkung Klein-Zimmern mit einer Größe von rund 3.200 m².
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Klein-Zimmern und befindet sich nördlich der Burgstraße. Südlich und östlich schließen bestehende Nutzungen der Ortslage an, während sich nördlich und westlich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen.

Geltungsbereich - ohne Maßstab
Erfordernis und Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Die Gemeinde Groß-Zimmern beabsichtigt, in Klein-Zimmern auf dem Flurstück 263, Flur 1, einen Jugend- und Sportpark zu errichten.
Die Fläche wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der geplante Park umfasst u. a. einen Mountainbike-Parcours, ein Volleyballfeld, ein Bolzplatz, ein Basketball-Halbfeld sowie ergänzende Aufenthalts- und Grünflächen. Damit soll ein wohnortnahes und frei zugängliches Angebot für Freizeit-, Bewegungs- und Sportaktivitäten geschaffen werden.
Da die vorgesehene Nutzung mit der bisherigen Darstellungsart des Flächennutzungsplans nicht vereinbar ist, ist zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird die bauleitplanerische Grundlage für die Umsetzung eines multifunktionalen Sport- und Freizeitbereichs geschaffen.
Ziel der Änderung ist es daher, die bisher dargestellte landwirtschaftliche Fläche künftig als Fläche für den Sport darzustellen und damit die Realisierung des geplanten Jugend- und Sportparks zu ermöglichen.
Ergänzender Hinweis
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung) und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Im Rahmen der Veröffentlichung können ebenfalls Stellungnahmen von jedermann zum Bebauungsplan vorgebracht werden.
Groß-Zimmern, 26.05.2026
Mark Pullmann, Bürgermeister
