Rathaus
Feuerwehreinsatz unter erschwerten Bedingungen
Am 19. August 2025 kam es in der Enggasse/Petersgasse zu einem Feuerwehreinsatz, bei dem der notwendige Aufbau einer Drehleiter erheblich durch parkende Fahrzeuge behindert wurde. Ein reibungsloser Ablauf des Einsatzes war dadurch nur eingeschränkt möglich.
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten unzulässig „an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen“.
Die Rechtsprechung hat hierzu klare Kriterien entwickelt: Nach ständiger Rechtsprechung, unter anderem des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, gilt eine Straße als „eng“, wenn die Restfahrbahnbreite (ausgenommen Gehwege) durch parkende Fahrzeuge unter 3,05 Meter sinkt, so dass das Parken insbesondere in der Enggasse/Petersgasse generell nicht möglich ist.
In den betroffenen Straßen wurde diese notwendige Mindestbreite durch abgestellte Fahrzeuge deutlich unterschritten. Dies führte nicht nur zu einer massiven Behinderung der Feuerwehr, sondern stellt auch eine erhebliche Gefährdung für die allgemeine Sicherheit dar, da Einsatzfahrzeuge im Ernstfall nicht ungehindert agieren können.
Bürgermeister Mark Pullmann betont hierzu: „Jeder von uns kann in die Situation kommen, auf schnelle Hilfe durch Rettungsdienste angewiesen zu sein. Wir in Deutschland sind in der glücklichen Lage, solche Hilfsstrukturen zur Verfügung zu haben. Das Mindeste, was jeder Bürger den meist ehrenamtlichen Einsatzkräften entgegenbringen sollte, ist Respekt – auch beim Parken. Da desöfteren notwendige Mindestbreiten deutlich unterschritten werden, und um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und der Rettungsdienste zu gewährleisten, wird das Ordnungsamt in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen im Gemeindegebiet durchführen. Nur freie Rettungswege sind auch sichere Rettungswege.“