Wappen der Stadt Groß-Zimmern

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Groß-Zimmern
2. Änderung des Bebauungsplans
„Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ in der Gemarkung Groß-Zimmern


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In ihrer öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 hat die Gemeindevertretung alsdann die 2. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung auch beschlossen hat, den Bebauungsplan nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Es wird daher gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt sowie von der Angabe, welche umweltrelevanten Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ umfasst eine Fläche von rund 2.025 m² und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Groß-Zimmern, Flur 15, Nr. 281/1, 282, 283 und Nr. 601 teilweise (Straßenparzelle Reinheimer Straße). Der Umgriff für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der nachfolgenden, unmaßstäblichen Abbildung durch eine schwarz-strichlierte Umgrenzungsline gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im südlichen Kernbereich der Gemeinde Groß-Zimmern, es handelt sich um die Grundstücke in der Reinheimer Straße Nr. 6, 8 und 10, im Nordosten der Reinheimer Straße, die nach Norden ab der Kreuzung mit der Darmstädter Straße / Beinestraße als Wilhelm-Leuschner-Straße (Landesstraße 3114) weitergeführt wird. Begrenzt wird der Geltungsbereich durch bestehende Wohnbebauung im Norden, Süden und Westen und der Grünanlage des alten Friedhofs, heute Adolph-Kolping-Anlage im Osten.

Die Grundstücke sind Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und Altem Friedhof“ in der Bekanntmachung vom 25.03.1980.

 

Abbildung       Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster mit Eintragung der Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ (strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab


Ziel der Bauleitplanung ist, in einem bereits baulich überprägten Teil des Ortskerns, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung zum Zwecke der Wohnraumschaffung herbeizuführen. Wegen der innerörtlichen Lage des Plangebietes kann die vorliegende städtebauliche Planung als eine Maßnahme der Innenentwicklung angesprochen werden.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“ in der Gemarkung Groß-Zimmern, bestehend aus der Begründung, dem Planteil mit der Planzeichenerklärung und der Nutzungsschablone (tabellarische Festsetzungen) sowie dem Textteil zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) und Hinweisen), jeweils in der Fassung vom 12.09.2023, in der Zeit vom

08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet während des o.g. Zeitraums veröffentlicht wird auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Groß-Zimmern unter http://www.gross-zimmern.de unter Rathaus & Politik / Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen

Die Internetseite ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.gross-zimmern.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB beteiligt. Zusätzlich zur vorgenannten Veröffentlichung im Internet besteht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Einsichtnahme der Bauleitplanung durch eine öffentliche Auslegung der vorgenannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 13 (1. OG-Bauverwaltung) während der folgenden Dienststunden; dort werden die v. g. Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan während der Auslegungsfrist zur Verfügung gestellt und können eingesehen werden.

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Montags          08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Mittwochs       08:00 Uhr -  11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitags           08:00 Uhr - 11:30 Uhr

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt.

Es wird durch Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (2. Änderung Bebauungsplan „Zwischen Reinheimer Straße und altem Friedhof“) unberücksichtigt bleiben können,
  4. durch die zusätzliche öffentliche Auslegung eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft, das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die außerstaatlichen Regelungen (wie z.B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, auf die in den Verfahrensunterlagen zum Bebauungsplan (z. B. in den textlichen Festsetzungen oder Hinweisen des Bebauungsplanes) Bezug genommen wird, zu den v. g. allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 13 (1. OG-Bauverwaltung), eingesehen werden können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Groß-Zimmern, den 21.03.2024

gez. Mark Pullmann, Bürgermeister