Lärmaktionsplan
4. Runde der Lärmaktionsplanung Hessen
Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung nach §47d des Bundeimmissionsschutzgesetzes ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Kommunen vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. Ziel ist es, Immissionsspitzen zu lokalisieren und zu beheben.
Hier wurden folgende Straßen gemeldet:
- 1. Markstraße vom Ortseingang bis Höhe Semder Pfad
- 2. Burgstraße von der SV Viktoria bis zu, Kurvenbereich St. Josephshaus
- 3. Darmstädter Straße ab Sparkasse bis Kreisverkehrsplatz
- 4. Reinheimer Straße Ortseingang bis Grüne Mitte
- 5. Waldstraße auf der ganzen Länge