Thermostat eines Heizkörpers

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Zuwendungsbescheid für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Die Stadt Groß-Zimmern hat am 12.09.2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Nationalen Klimaschutzinitiative einen Zuwendungsbescheid für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung erhalten.

Das Vorhaben hat zum 01.04.2025 begonnen. Das Ende der Maßnahme ist zum 31.03.2026 geplant.

Die an der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Groß-Zimmern beteiligten Partner sind:

  1. Gemeinde Groß-Zimmern (Auftraggeber und Fördermittelempfänger)
  2. e-netz Südhessen AG (Auftragnehmer)
  3. Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (Fördermittelverwalter)
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Fördermittelgeber)

Die Maßnahme läuft unter dem Förderkennzeichen 67K28907

Die nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt unter https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie

Gefördert durch

Microsoft Word - 2025_05_09_Internetauftritt_kommunalen Wärmepl


Kommunale Wärmeplanung: Ein Weg zu klimaneutraler und sicherer Wärmeversorgung
Der kommunale Wärmeplan beschreibt den Weg und die Art und Weise, wie die Wärmeversorgung der Kommune Groß-Zimmern bis 2045 klimaneutral werden kann, es ist also eine Art Fahrplan.

Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist die gesetzliche Vorgabe aus dem nationalen Wärmeplanungsgesetz, das im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde.

Jede Gemeinde, jede Kommune ist anders: Energiequellen, Infrastrukturen und der Energieverbrauch unterscheiden sich. Deswegen entwickelt jede Kommune einen eigenen Wärmeplan, der zu ihren Energiequellen, Infrastrukturen und ihrem Verbrauch passt – so auch die Kommune Groß-Zimmern. Der Wärmeplan wird also individuell auf die lokalen Möglichkeiten und Bedingungen zugeschnitten. Denn es gilt, eine klimaneutrale und kosteneffiziente Wärmeversorgung auf die Beine zu stellen.

In der kommunalen Wärmeplanung werden sogenannte voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen. Diese Planung dient als Fahrplan. Ob die in der Wärmeplanung als besonders geeignet ausgewiesene Wärmeversorgung in den betreffenden Gebieten realisiert werden kann, hängt von den Bedingungen vor Ort ab.

Die kommunale Wärmeplanung umfasst folgende Schritte:

  • Bestandsanalyse: Analyse der bestehenden Versorgungsinfrastruktur. Dabei werden die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen, Energieträger, Verteilnetze und Verbraucher erfasst.
  • Potentialanalyse: Hier findet die Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung im Wärmesektor statt. Dafür werden energetische Sanierungspotenziale im Gebäudesektor bewertet und erneuerbare Energiepotenziale wie Solarthermie, Wind, Biomasse, Geothermie und Abwärmenutzung identifiziert.
  • Zielszenarien: Auf der Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse werden Eignungsgebiete für die zukünftige Wärmeversorgung festgelegt. Das Zielszenario beschreibt eine Möglichkeit, wie die klimaschonende Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 aussehen kann.
  • Wärmewendestrategie: Die Planung umfasst konkrete Maßnahmen und Strategien, die zur Erreichung der definierten Ziele führen. Dies können beispielsweise der Ausbau von Nahwärmenetzen, die Förderung energieeffizienter Gebäude, die Umwidmung von Flächen für die Nutzung durch Erneuerbare-Energien-Anlagen oder die Einführung finanzieller Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien sein.

Die Planung ist ein dynamischer Prozess, der kontinuierlich an neue Herausforderungen und technologische Entwicklungen angepasst werden muss. Durch die kommunale Wärmeplanung können Städte und Gemeinden aktiv zur Energiewende beitragen und eine nachhaltige Zukunft gestalten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Zeitplanung
Die Laufzeit des Projekts ist geplant von April 2025 bis voraussichtlich März 2026 und in die folgenden Arbeitspakete aufgeteilt.

Microsoft Word - 2025_05_09_Internetauftritt_kommunalen Wärmepl


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