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Saubere Straßen für Groß-Zimmern


Achim Grimm blickte in der letzten Facebook-Bürgersprechstunde mit Bedauern darauf, dass 60, 70 Prozent der heimischen Gehwege nicht mehr gereinigt werden würden. Das Straßenfegen oder „Gassekehren“, wie es im Zimmerner Volksmund heißt, scheint aus der Mode gekommen zu sein, stellt der Rathauschef der Gemeinde fest.

Das Kehren sollte jedoch wieder fest zum Zusammenleben in Groß-Zimmern dazugehören, zumal es auch kein Gutwill des vorbildlichen Bürgers ist. Seitdem die Straßenreinigungssatzung beschlossen wurde, stehen Hausbesitzer und – je nach Mietvertrag – auch Mieter in der gemeindlichen Pflicht, die öffentliche Straße vor der Haustür sauber zu halten.

Übrigens könne die Missachtung des Kehr-Gebotes als Ordnungswidrigkeit mit 1500 Euro geahndet werden. Es gilt innerhalb der geschlossenen Ortschaft, selbst wenn kein Häuschen, sondern nur Garten, Parkfläche oder wilde Wiese auf dem angrenzenden Grundstück vorzufinden ist.

Lediglich die Anwohner an der stark befahrenen Durchgangsstraße, die Landesstraße 3114 – Reinheimer Str., Wilhelm-Leuschner-Str. & Bertha-von-Suttner-Str.- haben seit jeher eine Ausnahmeregelung und sind laut Thorsten Ihring vom Zimmerner Bauamt nur zur Reinigung der Bürgersteige verpflichtet. Die Fahrbahn obliegt dem Land Hessen und um den Müll an den angrenzenden Bushaltestellen kümmern sich – wie in anderen Straßen auch – der Bauhof der Gemeinde.

Für nähere Informationen kann die Zimmerner Straßenreinigungssatzung auf der Gemeinde-Homepage unter dem Punkt Ortsrecht oder direkt unten in der Link-Box aufgerufen werden.