Wappen der Stadt Groß-Zimmern

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Groß-Zimmern
3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ in Groß-Zimmern


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern hat in ihrer Sitzung am 09.06.2026 zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereichs gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Wohnbaugebietes „Alte Ziegelei“ in Groß-Zimmern. Der Geltungsbereich umfasst konkret folgende Grundstücke in der Gemarkung Groß-Zimmern, Flur 14, Flurstücke Nr. 6/5, Nr. 6/6, Nr. 187/9 und Nr. 215 (teilweise) und hat eine Gesamtgröße von ca. 0,1 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in nachfolgender Abbildung durch die gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

 

Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ in Groß-Zimmern (unmaßstäblich)

 

Es wird bekannt gemacht, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß-Zimmern am 09.06.2026 als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO), bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO) sowie der Begründung mit Anlagen (Anlage 1: Bestandsplan (Realer und Fiktiver Bestand), Anlage 2: Entwicklungsplan, Anlage 3: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Anlage 4: Artenschutzprüfung) in der Zeit

                                 von Montag, den 06.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 07.08.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Groß-Zimmern (Link: https://www.gross-zimmern.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/mCCA7bmtgqQ7RRF) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Groß-Zimmern unter vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Gemeinde Groß-Zimmern mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zur Bebauungsplanänderung während des oben genannten Zeitraumes im Rathaus der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern, Zimmer Nr. 13 (1. OG-Bauverwaltung), während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Entwurfsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

montags     von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr

mittwochs   von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr

freitags       von 08.00 bis 11.30 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung zur Bebauungsplanänderung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung dieser Unterlagen im Rathaus der Gemeinde gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.

Folgende DIN-Normen und Broschüren, die den Inhalt einer Festsetzung des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können bei der Bauverwaltung der Gemeinde Groß-Zimmern während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden:

  • DIN 18920: 2014-07 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)
  • Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“; Autoren: Martin Rössler, Wilfried Doppler, Roman Furrer, Heiko Haupt, Hans Schmid, Anne Schneider, Klemens Steiof und Claudia Wegworth; Herausgeberin: Schweizerische Vogelwarte Sempach; Aktuelle Ausgabe: 3., überarbeitete Auflage, 2022

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit bei den MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung Groß-Zimmern über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an die Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Groß-Zimmern (E-Mail-Adresse: bauamt@gross-zimmern.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern, Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern, oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Groß-Zimmern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Gemeinde Groß-Zimmern hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Groß-Zimmern, den 19.06.2026                                                                                            

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern
Mark Pullmann, Bürgermeister