Brut- und Setzzeit
Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
In der Satzung der Gemeinde Groß-Zimmern über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit, ist klar geregelt, dass Hunde in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni jeden Jahres einer sogenannten Anleinpflicht unterliegen.
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro geahndet werden.